Ambulante Betreuung nach § 30 SGB VIII.
Ziel der Erziehungsbeistandschaft ist es, ein Kind oder einen Jugendlichen unter
Einbeziehung des sozialen Umfelds individuell bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen
zu unterstützen. Der Prozess wird individuell an den jeweiligen
Entwicklungsstand angepasst. Die Unterstützung kann sich, abhängig von den anstehenden
Entwicklungsthemen, sowohl auf den einzelnen jungen Menschen wie
auch auf die Familie oder auf sonstige, für den jungen Menschen wichtige Lebensbereiche
beziehen. Es findet eine intensive Betreuung und Begleitung bei der Bewältigung
von Alltagsproblemen sowie bei der Lösung von Konflikten und Krisen unter
Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie mit gleichzeitiger Förderung der Selbstständigkeit
statt. Dabei stehen die Entwicklung des Selbsthilfepotenzials und Ressourcenaktivierung
im Vordergrund. Die Lösungsorientierung und Zukunftsplanung
stehen im Zentrum der Hilfe. Die Betreuung erfolgt in der Regel im Elternhaus.