Ambulante Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII (2).
Das Familientherapeutische Clearing kann sowohl als Krisenintervention als auch
als Klärung bereits länger andauernder Konflikte innerhalb des Familiensystems
genutzt werden. Häufig bedeutet eine akute Krise in den Kommunikationsmustern der
Familie, eine Chance, das Miteinander zu reflektieren und alternative Handlungsmuster
zu erproben. Die Ressourcen der Familie zur Lösung der Krise/ des Konflikts
in den Blick zu nehmen, bildet den Schwerpunkt der Hilfe.
Ebenfalls kann das familientherapeutische Clearing im Rahmen einer angedachten Rückführung eines Kindes/ Jugendlichen aus einer stationären Hilfe zur Erziehung genutzt werden, um zu klären, ob in der Herkunftsfamilie ausreichende Ressourcen zur Betreuung des Kindes/ Jugendlichen vorhanden sind.