Ambulante Betreuung nach § 31 SGB VIII.
Den Schwerpunkt der Hilfe bildet die Klärung und Aktivierung der Ressourcen innerhalb
der Familie und im unmittelbaren Umfeld. Die Sozialpädagogische Familienhilfe
richtet sich auf nachhaltige Veränderungen innerhalb des Familiensystems,
indem die Interaktions- und Beziehungsmuster in den Blick genommen werden.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive aufsuchende Hilfe.
Die Familien werden im eigenen Wohnraum betreut.
Voraussetzung für diese Hilfe sind die Bereitschaft der Familie zur Zusammenarbeit
und der Wunsch, an der derzeitigen Situation etwas zu ändern – und sei es
nur, das "System Jugendhilfe" wieder los zu werden. Grundlage der Arbeit ist eine
klare Auftragsklärung – daraus werden konkrete, realistische Ziele und Teilziele entwickelt;
die Ziele sollen von der Familie selbst bzw. mit der Familie gemeinsam
formuliert und durch die eigene Aktivität erreichbar sein (bei welchen Problemlösungen
will die Familie Unterstützung, bei welchen nicht?).
Steht eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung (nach § 8a SGB VIII) im Raum, werden in jedem Fall zwei Fachkräfte in der Hilfe eingesetzt, um die Belastung der Fachkräfte zu reduzieren und nahtlose Vertretungsdienste sicherzustellen.